Platz1

Platz1 e.U.
Inhaber Christian Bieser
Seepark B6
A-2522 Oberwaltersdorf
ÖSTERREICH/AUSTRIA

Fassung vom Mai 2026


Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

1.1 Allgemeines

Platz1 e.U. (im Folgenden: Auftragnehmer) bietet dem Kunden verschiedene Agentur- und IT-Leistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfall den vorliegenden AGB vor.

Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des KSchG auf Grundlage dieser AGB. Diese AGB gelten ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern (B2B).

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

1.2 Vertragsschluss

Der Kunde stellt beim Auftragnehmer eine Anfrage mit möglichst genauer Beschreibung der gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Der Auftragnehmer prüft die Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit und erstellt auf dieser Grundlage ein Angebot. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zustande. Die Annahme eines Angebots kann u.a. schriftlich, per Zustimmung in einem telefonischen Gespräch, oder Video-Call, oder durch Überweisung einer Anzahlungsrechnung durch den Auftraggeber erteilt werden. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

1.3 Mitwirkungspflichten des Kunden

Sofern der Kunde dem Auftragnehmer Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrecht) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden oder vom Kunden erstellte bzw. erworbene Werke auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Der Auftragnehmer wird insbesondere keine Markenrecherchen oder Schutzrechtskollisionsprüfungen vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Daten, Werke (z. B. Impressumsdaten, Grafiken, Logos) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials (z. B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt dieses dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde kein Material zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile mit einem Platzhalter versehen.

Der Kunde hat die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Wird der Auftragnehmer wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde den Auftragnehmer schad- und klaglos.

Für Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der Auftragnehmer den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z. B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

1.4 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI-Tools) zur Erstellung von Inhalten (z. B. Text, Bild, Ton, Video, o.ä.) einzusetzen. Sofern nicht anders vereinbart, werden alle von einer KI generierten Inhalte nach deren Erstellung von einer natürlichen Person geprüft und bei Bedarf angepasst. Der Einsatz von KI-Tools erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft. Will der Kunde, dass KI-Technologien für bestimmte Projekte oder Teile davon nicht eingesetzt werden, hat er dies dem Auftragnehmer in Textform mitzuteilen.

Der Auftragnehmer sichert zu, dass Inhalte, die ganz oder teilweise mit KI erstellt wurden, nicht die Rechte von Dritten verletzen. Sofern an KI-generierten Inhalten ausschließliche Nutzungsrechte übertragen werden sollen, wird der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass eine solche Nutzungsrechteübertragung möglich ist.

Eine separate Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist nur geschuldet, wenn und soweit die Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Technologien der Künstlichen Intelligenz dürfen ebenfalls zur Aufzeichnung von Video-Calls, oder Telefongesprächen seitens des Auftragnehmers eingesetzt werden.

1.5 Social-Media-Kanäle

Der Auftragnehmer weist den Kunden darauf hin, dass Anbieter von Social-Media-Kanälen (z. B. Instagram, Facebook, LinkedIn) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Es besteht daher ein vom Auftragnehmer nicht kalkulierbares Risiko, dass Werbeanzeigen grundlos entfernt werden. Der Auftragnehmer arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die er keinen Einfluss hat. Der Auftragnehmer kann daher nicht dafür einstehen, dass eine beauftragte Kampagne jederzeit abrufbar ist. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Bedingungen ausdrücklich an. Selbiges gilt für weitere Online-Werbedienstleistungen, wie z.B. Google Ads.


Teil 2 – Konzept- und Ideenschutz

2.1 Pitching-Vertrag

Hat der Kunde den Auftragnehmer vorab eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt der Auftragnehmer dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, treten beide Parteien bereits durch die Einladung und deren Annahme in ein Vertragsverhältnis (Pitching-Vertrag). Auch diesem Vertrag liegen diese AGB zugrunde.

2.2 Schutz kreativer Ideen

Der Kunde anerkennt, dass der Auftragnehmer bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes.

Darüber hinaus enthält das Konzept werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen (z. B. Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken, Illustrationen, Werbemittel). Diese Ideen sind dennoch vor wirtschaftlicher Verwertung durch den Kunden außerhalb eines Hauptvertrages geschützt.

Der Kunde verpflichtet sich, diese kreativen Ideen nicht außerhalb eines abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten oder nutzen zu lassen. Ist der Kunde der Ansicht, dass ihm präsentierte Ideen bereits vor der Präsentation bekannt waren, hat er dies dem Auftragnehmer binnen 14 Tagen nach der Präsentation per E-Mail unter Anführung geeigneter Beweismittel mitzuteilen. Der Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Abschnitt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % USt befreien.


Teil 3 – Projektleistungen

3.1 Umfang und Umsetzung

Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Webseitenerstellung, Logo-Design, Texterstellung) ergibt sich aus dem Angebot. Die Umsetzung erfolgt nach aktuellen technischen Standards. Soweit nicht anders vereinbart, sind bei gestalterischen Arbeiten (Design, Text) zwei Korrekturschleifen im Preis enthalten; darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach Zeitaufwand verrechnet.

Alle Leistungen (insbesondere Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung gelten sie als genehmigt.

3.2 Mitwirkung und Abnahme

Der Kunde stellt alle nötigen Inhalte (Texte, Bilder, Zugangsdaten) rechtzeitig und digital zur Verfügung. Nach Fertigstellung des Werks (z. B. der Website) fordert der Auftragnehmer zur Abnahme auf. Die Abnahmefrist beträgt 2 Wochen ab Abnahmeaufforderung, sofern nicht aufgrund besonderer Umstände eine abweichende Frist erforderlich ist. Äußert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht oder verweigert er die Abnahme nicht wegen eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen.

3.3 Termine

Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten. Verzögert sich die Leistung aus Gründen höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, verlängern sich die Fristen entsprechend. Befindet sich der Auftragnehmer in Verzug, kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er dem Auftragnehmer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.


Teil 4 – Laufende Betreuung und Marketing (SEO/SEA/Social Media/Wartung)

Gilt für Dienstleistungen ohne konkreten Erfolgszwang.

4.1 Art der Leistung

Bei Leistungen in den Bereichen Online-Marketing (SEO, SEA, Social Media, etc.) sowie bei Wartungs- und Supportverträgen schuldet der Auftragnehmer das fachgerechte Tätigwerden, jedoch keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. bestimmte Google-Rankings, Verkaufszahlen oder eine 100-%-ige Ausfallsicherheit).

4.2 Laufzeit und Kündigung

Laufende Betreuungsverträge (z. B. Wartung) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können mit einer Frist von einem Monat zum Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraums (standardmäßig 1 Quartal) gekündigt werden.

4.3 Werbebudget

Kosten für Werbeanzeigen (z. B. Google Ads, Meta Ads) sind vom Kunden direkt an den Plattformbetreiber zu zahlen und nicht im Honorar des Auftragnehmers enthalten. Die rechtliche Prüfung von Keywords und Werbeinhalten obliegt dem Kunden.


Teil 5 – IT-Dienstleistungen & Support

5.1 Art der Leistung

Soweit nicht ausdrücklich ein konkreter Werkerfolg vereinbart wurde, erbringt der Auftragnehmer IT-Dienstleistungen (z. B. Beratung, Fehlersuche, Installationen, Einweisungen) auf Basis eines Dienstvertrages. Geschuldet ist das fachgerechte Tätigwerden, nicht der Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolges. Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand.

5.2 Datensicherung durch den Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, vor jedem Eingriff des Auftragnehmers an EDV-Systemen, PCs oder Servern eine vollständige und aktuelle Datensicherung (Backup) durchzuführen. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass bei Installations- und Wartungsarbeiten das Risiko eines Datenverlusts nie gänzlich ausgeschlossen werden kann. Für Datenverluste, die durch eine fehlende oder fehlerhafte Datensicherung des Kunden entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht, es sei denn, der Datenverlust wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

5.3 Fehlersuche und Reparatur

Der Kunde hat auftretende Fehler so detailliert wie möglich zu beschreiben. Der zeitliche Aufwand für Fehlersuche und -analyse ist auch dann zu vergüten, wenn der Fehler nicht reproduzierbar ist, nicht behoben werden kann (z. B. weil er in einer Drittanbieter-Software liegt) oder wenn er auf Bedienungsfehler des Kunden zurückzuführen ist.

5.4 Fernwartung

Leistungen können nach Wahl des Auftragnehmers auch im Wege der Fernwartung (Remote-Zugriff) erbracht werden. Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen hierfür zu schaffen (Internetverbindung, Freigabe). Die Zeit der Fernwartung wird als Arbeitszeit abgerechnet.

5.5 Mitwirkungspflichten IT

Der Kunde stellt sicher, dass der Auftragnehmer Zugang zu den betroffenen Räumlichkeiten und Systemen (Passwörter, Administratorrechte) erhält. Wartezeiten, die durch fehlende Zugänge oder nicht verfügbare Ansprechpartner beim Kunden entstehen, werden als Arbeitszeit verrechnet.


Teil 6 – Sonstige Bestimmungen

6.1 Preise und Vergütung

Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle dem Auftragnehmer erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Zeichnet sich ab, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen werden, weist der Auftragnehmer den Kunden darauf hin. Die Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen schriftlich widerspricht. Kostenüberschreitungen bis 15 % gelten vom Kunden von vornherein als genehmigt.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen sowie bei größeren oder länger laufenden Aufträgen Zwischenabrechnungen oder Akontozahlungen zu stellen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Weiters verpflichtet sich der Kunde, dem Auftragnehmer die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

Im Falle des Zahlungsverzugs kann der Auftragnehmer sämtliche im Rahmen anderer Verträge mit dem Kunden erbrachten Leistungen sofort fällig stellen und weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zurückhalten (Zurückbehaltungsrecht).

Ändert oder bricht der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung des Auftragnehmers einseitig ab, hat er die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers begründet ist, hat der Kunde darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 ABGB ausgeschlossen wird.

6.2 Vorzeitige Auflösung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen, insbesondere wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; der Kunde fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstößt; oder berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers keine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung erbringt.

Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen, wenn der Auftragnehmer fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen, gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

6.3 Mängelgewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen. § 924 ABGB (Vermutung der Mangelhaftigkeit bei Übergabe) findet keine Anwendung.

Auftretende Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen. § 377 UGB (Rügepflicht) findet uneingeschränkt Anwendung; wird die Rüge unterlassen, gilt die Ware oder Leistung als genehmigt. Ein Regressrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen. Behebbare Mängel werden nach Wahl des Auftragnehmers durch Verbesserung oder Austausch behoben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Verbesserung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

Es obliegt dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Der Auftragnehmer haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

6.4 Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

Der Auftragnehmer räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der in Rechnung gestellten Honorare voraus.

Alle Leistungen des Auftragnehmers, einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte), bleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Änderungen oder Bearbeitungen von Leistungen des Auftragnehmers sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig. Die Herausgabe offener Quelldateien wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil.

Für die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus ist die Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich; dafür steht dem Auftragnehmer eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Auftragnehmer ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen sowie mit der Geschäftsbeziehung zu werben. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der erstellten Website(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Dieser Referenzhinweis kann vom Kunden schriftlich widerrufen werden.

Der Kunde haftet dem Auftragnehmer für jede widerrechtliche Nutzung von Leistungen in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

6.5 Haftung und Freistellung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden – ausgenommen Personenschäden – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. Schadensersatzansprüche des Kunden sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden. Insbesondere hält der Kunde den Auftragnehmer schad- und klaglos hinsichtlich Prozesskosten, eigener Anwaltskosten oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen.

6.6 Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrecht

Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Auftragnehmers mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt worden. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu.

6.7 Verkürzung über die Hälfte (Laesio enormis)

Das Recht zur Anfechtung des Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) gemäß § 934 ABGB wird ausgeschlossen.

6.8 Schlussbestimmungen

Die zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das für den Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

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